Kalauer und Stilblüten

Die schönsten Kalauer, die uns zugetragen wurden und die wir selbst verfasst haben, möchten wir hier wiedergeben:

  • Leichtfertigkeit

Diesen Parameter misst man in µS/cm.

  • Prüfung der Schweißechtheit mittels künstlicher Handscheißlösung

Die Bezeichnung der Prüflösung stammt aus eigener Feder. Die tiefen-psychologische Bedeutung dieses Fauxpas  wird durch den Sachverhalt erhellt, daß es sich bei der künstlichen Schweißlösung um verdünnte Milch- und Buttersäure handelte.

  • Romantische Kohlenwasserstoffe

Dieser wunderschöne Schreibfehler stammt aus einer Ausschreibung

  • Sämtliche Barometer

Hier ist vermutlich eine Volluntersuchung auf alle Parameter durchzuführen.

  • Arsen und Seelen

gesprochen wie Arsenn  und Seelen wie der Plural von Seele

  • Die Untersuchung dient dem Nachweis, daß Anhaltspunkte, die geeignet sein könnten, die Wirksamkeit des eingesetzten Behandlungsverfahrens zu besorgen, nicht bestehen.

Mit dieser Anhäufung von Konjunktiven scheint der Autor jedwede definite Aussage vermeiden zu wollen.

  • Petrachlorphenol
  • Polychlorierte Biophenyle
  • Ringversuchung
  • Photovolteig

Aus einem Bericht zum Nachhaltigkeitskonzept des Labors

  • Kleinere Mengen von Explosivstoffen können zur Zerstörung von fachkundigen Personen im Freien abgebrannt werden, wobei allerdings giftige Gase freigesetzt werden.

Ein Entsorgungsvorschlag aus unserem Hause (Dr. T. Köstler)  

  • Auftraggeber: ausgekochte Flasche

Probenahmegefäß: Herr Maier

 Auszug aus einem sorgfältig ausgefüllten Probenahmeprotokoll

  • „Polymer: ein Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind, und der eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit mindestens drei Monomereinheiten enthält, die zumindest mit einer weiteren Monomereinheit oder einem sonstigen Reaktanden eine kovalente Bindung eingegangen sind, sowie weniger als eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit demselben Molekulargewicht, wenn diese Moleküle innerhalb eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind; eine Monomereinheit im Sinne dieser Begriffsbestimmung ist die gebundene Form eines Monomers in einem Polymer.“

Chemikaliengesetz §3; Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr.40

 

  • Amonjag

NH4

 

  • In der Beizerei kommen Schwefelsäue zum Einsatz

Aus einem Gutachten von Dr. T. Köstler

 

  • Versicherungsbecken
  • Man kann die Bakterien im Horoskop bei 100-facher Vergrösserung sehen

nach Aussage unserer langjährigen Mitarbeiterin Andrea Mühle

  • „Mit Zustimmung der zuständigen Behörde sind Überschreitungen des DOC-Gehalts zulässig, wenn sie auf anorganisch gebundenen Kohlenstoff basieren“

Bundesgesetzblatt 2009.928: DepV

Dieser gesetzlich verordnete Unsinn zeigt eine Tendenz in der chemischen Analytik, die in den letzten Jahrzehnten in Mode gekommen ist : die Priorität der Vergleichbarkeit gegenüber der Richtigkeit. DOC bedeutet gelöster organischer Kohlenstoff. Aber organischer Kohlenstoff kann nicht auf anorganischen Kohlenstoff basieren! Was hier mit „DOC-Gehalt“ gemeint ist, ist nicht der wahre Gehalt an disolved organic carbon, sondern vielmehr ein DOC-Messwert, der mit einem normierten Verfahren (hier EN 1484-H3) ermittelt wurde, das aber aufgrund von Interferenzen anorganischen Kohlenstoff fehlerhaft als organischen Kohlenstoff anzeigt. Der Satz sagt also:  Mit Zustimmung der zuständigen Behörde sind Überschreitungen der verordneten Grenzwerte zulässig, wenn die Überschreitung mit festgelegten fehlerhaften Messverfahren ermittelt wurden. Was folgt daraus: besser vergleichbar falsch als richtig, aber nicht normiert!

  • „Eine Erhöhung der Stoffgehalte von bis zu 2% wird auch vor dem Hintergrund akzeptiert, dass die Hintergrundwerte für Blei mit Ausnahme der Waldböden im Mittelgebirgsbereich i.d.R. unterhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen.“

Das Argument stammt aus einem sogenannten Positionspapier vom Bundesumweltamt, verschiedenen Ländervertretern und anderen Fachleuten. Es geht um die Festsetzung von zulässiger Boden- und Umweltverschmutzung mit Bleimennige. Das Positionspapier steht unter der Maxime: „Vermeiden von nachhaltiger Verschlechterung„. Das Argument ist derart absurd, dass ich es anhand einer Parabel persiflieren möchte: Die Maxime sei nachhaltiger Schutz der Bürger vor besoffenen Autofahrern.

Ein  Individualbesäufnis mit bis zu 2% Blutalkohol wird vor allem vor dem Hintergrund akzeptiert, dass der durchschnittliche Alkoholspiegel deutscher Autofahrer – mit Ausnahme gewisser Urgesteine im Bayerischen Wald –  unterhalb der gesetzlichen Promillegrenze liegt.